Fachpraktische Tätigkeit

im Rahmen des Studiums für das Lehramt Berufskolleg

 

Die Fachpraktische Tätigkeit im Rahmen des Studiums für das Lehramt Berufskolleg umfasst insgesamt 52 Wochen und wird in der Regel parallel zum Studium durchgeführt.

Für den Zugang zum Master Lehramt Berufskolleg liegt im Idealfall bereits der Nachweis von mindestens 26 Wochen fachpraktischer Tätigkeit vor (vgl. Ordnung über den Zugang zu den Masterstudiengängen im Lehramt der Universität Siegen).

Der überwiegende Teil der fachpraktischen Tätigkeit (= 26 Wochen & 1 Tag) muss vor Abschluss des Studiums geleistet werden (vgl. Lehramtszugangsverordnung vom 25. April 2016).

Der Nachweis der gesamten 52 Wochen muss spätestens bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes nachgewiesen werden. Die Anerkennung von Berufsausbildungen oder beruflichen Tätigkeiten ist möglich, sofern diese affin zur gewählten beruflichen Fachrichtung sind.

Hier finden Sie die Richtlinien für die Fachpraktische Tätigkeit in den Studiengängen Lehramt an Berufskollegs

Zur Überprüfung und Bewertung der Einschlägigkeit der fachpraktischen Tätigkeit reichen Sie bitte per E-Mail Ihre Unterlagen (Praktikumsbescheinigungen, berufliche Tätigkeiten, Ausbildungszeugnis oder sonstige Tätigkeiten) an Frau Reich ein.  -> reich.tvd@uni-siegen.de

Bitte teilen Sie uns detailliert mit, ob Sie die Tätigkeit(en) in Vollzeit oder Teilzeit absolviert haben.

Weiterführende Information zu diesem Thema erhalten Sie auch - hier - auf der Homepage der Universität Siegen.

Kontaktdaten für weitere Rückfragen:

Claudia Reich

Prüfungsamt Fakultät IV,

Sekretariat Berufskolleg,

Tel. 0271 740 5520