Allgemeine Informationen zur Leistungsanmeldung:

 

  • Die Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt in der Regel über unisono.

  • Jede Studienleistung sowie jede Prüfungsleistung muß gesondert in unisono angemeldet werden.

  • Sie können Leistungen nur für die Modulelemente anmelden, für die die Veranstaltungen laut unisono vorgesehen sind.

 

Hinweis: Im Sinne der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt sowie der Prüfungsordnung für das Masterstudium im Lehramt sind Prüfungs- und Studienleistungen wie folgt zu unterscheiden:

 

"Prüfungsleistungen sind beschränkt wiederholbar (vgl. § 10) und benotet (vgl. § 21), sofern die Fachspezifischen Bestimmungen keine andere Regelung vorsehen, und müssen im Fall von Gruppenarbeiten individuell zuzuordnen sein. [...] Die Noten gehen als Modulnoten in die Gesamtnote sowie in die jeweilige Fachnote ein." [Vgl. § 8 Absätze 11]

"Studienleistungen sind unbeschränkt wiederholbar. [...] Studienleistungen können benotet oder unbenotet sein. Sofern sie benotet sind, gehen die Noten nicht in die jeweilige Modulnote ein." [Vgl. § 8 Absätze 13]

 

Quelle: Universität Siegen, ZLB: Studien- und Prüfungsleistungen

 

Weitere Informationen, sowie Termine und Fristen zum Praxissemester erhalten Sie hier.