Ansprechpartner für Praktika

Für die Betreuung der Praktika sind die MitarbeiterInnen des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB) zuständig, die Ihnen bei Fragen rund um ein Praktikum auch gerne weiterhelfen werden. https://www.uni-siegen.de/lehrkraeftebildung/praxisphasen.

Berufsfeldpraktikum

Das Berufsfeldpraktikum

- wird i.d.R. im 4. oder 5. Semester absolviert.

- wird mit 3 Leistungspunkten (LP) angerechnet.

- ist i.d.R. ein außerschulisches Praktikum.

- wird in einem Planungsgespräch vorbereitet.

- ist auch als Praktikum in einem unserer Kooperationsprojekte möglich.

Das Berufsfeldpraktikum sollen Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen ausgestalten. Sie können es beispielsweise dazu nutzen, außerschulische Berufsfelder zu erkunden, in denen Lernen, Unterrichten oder Erziehen ebenfalls eine Rolle spielen. Ggf. lassen sich so die Besonderheiten Ihrer zukünftigen Aufgaben als Lehrkraft besser verstehen. Weiterhin können Sie darüber nachdenken, inwiefern sich Modelle oder Grundgedanken dieses Berufsfeldes auf Schule übertragen lassen. Sollten Ihre bisherigen Reflexionen über Ihre Eignung und Berufswahl dazu geführt haben, dass Sie über einen Studiengangwechsel nachdenken, können Sie das Praktikum dazu nutzen, ein dazu passendes Berufsfeld zu erkunden. Darüber hinaus können Sie es, falls Sie Ihr Studium bis einschließlich SoSe 2016 begonnen haben, auch als Schulpraktikum absolvieren, beispielsweise um eine ausgewählte, berufsbezogene Kompetenz weiter aufzubauen.

Das Berufsfeldpraktikum umfasst mindestens 80 Stunden aktive Anwesenheit in der Praktikumsinstitution. Die Gesamtstundenzahl kann auf 4 Wochen oder einen größeren Zeitraum gleichmäßig verteilt werden. Die persönliche Vorbesprechung Ihres Praktikums im Rahmen eines Planungsgesprächs ist obligatorisch. Ausführliche Informationen enthält die Leitfaden Berufsfeldpraktikum. Für die einzelnen Schritte der Planung, Anmeldung und Absolvierung nutzen Sie bitte diese für Sie gültige Checkliste zum Berufsfeldpraktikum inkl. Klickanleitung zur unisono-Anmeldung.

Quelle: https://www.uni-siegen.de/lehrkraeftebildung/praxisphasen/bfp#im-fokus

Praxissemester

Informationen zum Praxissemester finden Sie <hier>.

Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)

Wichtige Informationen in Kürze:

  • 1. oder 2. Semester
  • Blockpraktikum
  • Mindestzeitraum von 25 Tagen in möglichst 5 Wochen
  • Workload 180 Stunden (90 Stunden Praxisphase, 90 Stunden Studium)
  • Universitäres Begleitseminar
  • Portfolioführung
  • 6 Leistungspunkte
  • 1 Studienleistung (Praktikumsbericht)
  • Im Ausland möglich

Das EOP ist in das bildungswissenschaftliche Modul "Erziehungswissenschaftliche Grundlagen" (Neue Ordnung ab WiSe 2021/22) eingebettet.

Das EOP gibt Ihnen die Gelegenheit, das Berufsfeld Schule aus Sicht einer Lehrkraft kennenzulernen. Dazu sollen Sie einerseits bei der Gestaltung von Unterricht mitwirken, indem Sie kleinere Aufgaben einer Lehrkraft übernehmen. Andererseits sollen Sie üben, bildungswissenschaftliche Theorieansätze auf den konkreten Schulalltag zu beziehen. So können Sie schon zu einem frühen Zeitpunkt Ihres Studiums Erfahrungen darin sammeln, Theorie und Praxis zu verbinden.

Mithilfe Ihrer Erfahrungen aus dem EOP sollen Sie außerdem Ihren Berufswunsch und Ihre Eignung erneut kritisch prüfen und über die Ausgestaltung Ihres weiteren Studiums nachdenken.

Eine Praktikumsschule suchen Sie vor der Anmeldung in eigener Verantwortung und Ihrer Schulform entsprechend. Bitte beachten Sie, dass Schulen, an denen Sie selbst Schüler*in waren, nicht ausgewählt werden können. Wenn Sie Grundschule mit integrierter Förderpädagogik oder Haupt-, Real, Sekundar- und Gesamtschule mit integrierter Förderpädagogik studieren, müssen Sie das EOP an Förderschulen bzw. an Schulen absolvieren, die über sonderpädagogische Ausbildungsmöglichkeiten verfügen.

Das EOP wird immer von einem schulformspezifischen Begleitseminar umrahmt, welches ebenfalls zum Modul gehört. Der Besuch des Begleitseminars ist obligatorisch. In diesem Begleitseminar erarbeiten Sie eine individuelle Forschungsaufgabe, die im Zuge des EOPs bearbeitet und in einem Praktikumsbericht schriftlich fixiert wird.

Einschreibung ab WiSe 2021/22 (Neue Ordnung ab WiSe 2021/22): Der Abschluss des Modulelements "Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) inkl. Begleitseminar" ist Zugangsvoraussetzung für das Modul "Berufsfeldpraktikum (BFP)".
Bitte beachten Sie dies bei der zeitlichen Planung Ihres Praktikums. Evtl. können sich Verzögerungen ergeben, falls das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit des 3. Semesters oder später absolviert wird. Beziehen Sie auch die Korrekturzeit für die Studienleistung (Bericht) ein und halten Sie ggf. frühzeitig Rücksprache mit der*dem Lehrenden Ihres Begleitseminars.

Für alle Studierenden gilt bezüglich der Bachelorarbeit: Die erfolgreiche Absolvierung der Praktika (Eignungs- und Orientierungs- sowie Berufsfeldpraktikum) ist Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit. Der Nachweis kann bis zur Abgabe des Themas der Bachelorarbeit nachgereicht werden.

Anmeldung

Hinweis: Im Bachelorstudium für das Lehramt an HRSGe ohne IFP und GyGe ändert sich das Verfahren für die Belegung der Begleitseminare zum EOP und für die Anmeldung der Studienleistung. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Studienkoordination BiWi unter StuKoBiWi@uni-siegen.de.

Quelle und weitere Informationen (Termine&Fristen, Bescheinigungsformular und Annerkennung): https://www.uni-siegen.de/lehrkraeftebildung/praxisphasen/eop#im-fokus

Fachpraktische Tätigkeit

Die Fachpraktische Tätigkeit im Rahmen des Studiums für das Lehramt Berufskolleg umfasst insgesamt 52 Wochen und wird in der Regel parallel zum Studium durchgeführt. Für den Zugang zum Master Lehramt Berufskolleg liegt im Idealfall der Nachweis von 26 Wochen fachpraktischer Tätigkeit vor (vgl. Ordnung über den Zugang zu den Masterstudiengängen im Lehramt der Universität Siegen). Der überwiegende Teil der fachpraktischen Tätigkeit soll vor Abschluss des Studiums geleistet werden (vgl. Lehramtszugangsverordnung vom 25. April 2016). Die Anerkennung von Berufsausbildungen oder beruflichen Tätigkeiten ist ggf. möglich.

  • Anerkennungen für fachpraktische Tätigkeit in gewerblich-technischen Fächern erfolgen über Frau Hoogstraten.
  • Anerkennungen beruflicher und fachpraktischer Tätigkeiten für das Berufspraktikum regelt das ZLB-Ressort Praxisphasen.

Richtlinien für die Fachpraktische Tätigkeit in den Studiengängen Lehramt an Berufskollegs

Quelle: Universität Siegen