Anrechnung von Studienleistungen am TVD

Dies betrifft hauptsächlich FH-Studierende, die sich nicht als Zweithörer an der Universität Siegen eingeschrieben haben und Fächer die Nachstudiert werden und nicht über Unisono anmeldbar sind (bitte vorab mit Frau Reich oder Frau Bubenzer abklären, ob das auf Sie zutrifft.)

  1. Die Antragstellerin/ der Antragsteller füllt online das folgende Formular aus:

    Beleg über erbrachte Studienleistung in den Lehramtsstudiengängen BA / MA

    Wichtig: Für jedes Fach bzw. jeden Studiengang muss dabei ein eigener Antrag gestellt werden.

    Leiten Sie die ausgefüllten Belege per Mail an Frau Bubenzer weiter. Der für das jeweilige Fach zuständigen Dozenten trägt die Note ein, unterzeichnet das Formular und Sie erhalten die Bescheinigungen über erbrachte Studien-/Prüfungsleistungen per Mail zurück.


  2. Im Anschluss füllt der Antragsteller das Formular zur Anrechnung von Studienleistungen aus:

    Formular Anrechnung von Studien-/Prüfungsleistungen

    Senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den Bescheinigungen (Beleg über erbrachte Studienleistungen) und den im Formular geforderten Unterlagen (per Mail) an Frau Reich. Frau Reich legt Ihre Unterlagen zur Genehmigung dem fachlichen Prüfungsausschuss vor.  Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie den unterzeichneten Antrag zurück und …


  3. …reichen das genehmigte Anerkennungsformular zusammen mit den Bescheinigungen für Studienleistungen beim zuständigen Prüfungsamt ein.

    Die Leistungen werden dem elektronischen Studienkonto mit dem Vermerk ‚Anerkannte Studienleistung’ gutgeschrieben .

 

Ansprechpartner am TVD:

Frau Bubenzer: Tel. 3604,  E-Mail: bubenzer.tvd@uni-siegen.de

Frau Reich: Tel.: 5520, E-Mail: reich.tvd@uni-siegen.de

Praxissemester im Master

Das Praxissemester kann flexibel sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester absolviert werden. Anfragen hierzu stellen Sie bitte direkt an den Lehrstuhl oder die Projektkoordination. Wir vermitteln Sie dann weiter an die zuständigen Stellen.

Dual/Vollzeit: Sprechzeiten

Wenn Sie Fragen haben ( z. B. zu den Themen Anrechnungen, Anerkennungen von Leistungen, Modulen, Auflagen etc.) können Sie gerne Frau Reich kontaktieren (reich.tvd@uni-siegen.de) oder die u. a. Sprechzeiten wahrnehmen.

Sprechzeiten: Dienstag von 9:00 bis 11:00 Uhr (oder nach Vereinbarung)

Tel.: 0271/740-5520

Weiterhin besteht immer die Möglichkeit, den zuständigen Professor zu kontaktieren. Bitte nehmen Sie dafür Kontakt mit Professor Drehers Sekretariat auf und vereinbaren Sie einen Termin: via Manuela Bubenzer (-0271-740-3604; bubenzer.tvd@uni-siegen.de).

Dual: Was passiert wenn mein Arbeitsvertrag nicht rechtzeitig vorliegt?

Wenn Sie sich für den dualen Master eingeschrieben haben, haben Sie 1 Semester lang Zeit einen gültigen Arbeitsvertrag vorzulegen. Sollte dies innerhalb der Frist nicht geschehen, werden Sie automatisch vom dualen in den Vollzeitmaster umgeschrieben. Alle bis dahin erbrachten Leistungen werden voll anerkannt.

Dual/Vollzeit: Bewerbungszeiträume

Da ein Studienbeginn sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester möglich ist, gibt es zwei Zeiträume in denen eine Bewerbung über Unisono möglich ist:

Für das Sommersemester
Beginn:   unterschiedlich; meistens um den 01.12. des Kalenderjahres
Ende:      15.01. des darauffolgenden Kalenderjahres

Für das Wintersemester
Beginn:  unterschiedlich; meistens um den 01.06. des Kalenderjahres
Ende:     15.07. des Kalenderjahres

Verbeamtung

Sie können im Anschluss an das Masterstudium verbeamtet werden, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, die für eine Verbeamtung zugrunde liegen (Infos Verbeamtung).

Zulassungsbestätigung

Die Zulassungsbestätigung erhalten Sie über Ihr Unisono-Postfach. Bitte schauen Sie nach Ihrer Bewerbung regelmäßig in den dortigen Posteingang, damit Sie fristgerecht Ihre Einschreibung vornehmen können.

Einschreibungsbestätigung

Nachdem Sie sich beworben und eine Zulassungsbestätigung (mit oder ohne Auflagen) über Ihr Unisono-Postfach erhalten haben, müssen Sie sich noch abschließend via Unisono in den Masterstudiengang einschreiben. Dafür müssen Sie u. a. die Zulassungsbescheinigung und weitere Dokumente hochladen. Danach wird die Einschreibung im Studierendensekretariat bearbeitet (https://www.uni-siegen.de/start/studium/studierendensekretariat/=), welches Ihnen bei Fragen rund um die Einschreibung auch weiterhelfen kann.

Dual: Bescheinigung/Nachweis für die Schule

Einige Schulen verlangen bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz für den dualen Master eine universitäre Bescheinigung, dass die Studierenden die Kriterien für die Einstellung erfüllen. Wir stellen Ihnen gerne diese Bescheinigung aus, allerdings geschieht dies als Abschluss der Prüfung Ihrer Leistungen und der Zulassungsmöglichkeit. Übermitteln Sie uns bitte dazu im Vorfeld die unter https://www.berufsschullehrer-werden.info/check-your-abilities.html genannten Unterlagen/Dokumente. Nach der Prüfung übersenden wir Ihnen dann gerne zeitnah die Schulbescheinigung.

Dual/Vollzeit: Muss zum Bewerbungsfristende bereits die Bachelor-Urkunde vorliegen?

Generell gilt: Ohne Bachelor keinen Master!

Aber: Da sich solche zeitlichen Überschneidungen häufig nicht verhindern lassen, gilt, dass die Bachelor-Arbeit in abschließender Bearbeitung sein sollte. Zum Zeitpunkt des endgültigen Studienbeginns sollte sie dann auch vorliegen. Wir betrachten jeden Fall individuell und helfen Ihnen gerne bei Fragen oder Sorgen. Sie können sich jederzeit direkt an die Projektkoordination oder den Lehrstuhlinhaber der USi wenden.

Dual/Vollzeit: Wie bewerbe ich mich offiziell für den Studienplatz?

Sie müssen innerhalb unseres Campussystems Unisono zunächst einen Nutzer-Account anlegen.

Danach bewerben Sie sich über Unisono für die gwünschten Fächer und innerhalb der vorgegebenen Fristen, um einen Studienplatz.

Ihre hochgeladenen Unterlagen werden im Anschluss daran vom ZLB (Zentrum für Lehrerbildung) an uns zur Prüfung weitergeleitet. Sollte unsererseits bereits eine Vorprüfung stattgefunden haben, verkürzt dies das Bewerbungsprozedere stark. Sobald die fachliche Prüfung abgeschlossen wurde, bekommt das ZLB von uns eine entsprechende Empfehlung und tritt danach wieder mit Ihnen in Kontakt.

Sie erhalten dann eine Zulassungsbescheinigung, ggf. mit Auflagen, und können sich ab dem Zeitpunkt offiziell einschreiben. Auch diese Einschreibung geschieht über das Unisono-Portal.