Allgemeine Informationen zur Leistungsanmeldung:
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Die Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt in der Regel über unisono.
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Jede Studienleistung sowie jede Prüfungsleistung muß gesondert in unisono angemeldet werden.
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Sie können Leistungen nur für die Modulelemente anmelden, für die die Veranstaltungen laut unisono vorgesehen sind.
Hinweis: Im Sinne der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt sowie der Prüfungsordnung für das Masterstudium im Lehramt sind Prüfungs- und Studienleistungen wie folgt zu unterscheiden:
"Prüfungsleistungen sind beschränkt wiederholbar (vgl. § 10) und benotet (vgl. § 21), sofern die Fachspezifischen Bestimmungen keine andere Regelung vorsehen, und müssen im Fall von Gruppenarbeiten individuell zuzuordnen sein. [...] Die Noten gehen als Modulnoten in die Gesamtnote sowie in die jeweilige Fachnote ein." [Vgl. § 8 Absätze 11]
"Studienleistungen sind unbeschränkt wiederholbar. [...] Studienleistungen können benotet oder unbenotet sein. Sofern sie benotet sind, gehen die Noten nicht in die jeweilige Modulnote ein." [Vgl. § 8 Absätze 13]
Quelle: Universität Siegen, ZLB: Studien- und Prüfungsleistungen
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